20.05.2021
Garagendächer werden grün

Nach drei Jahren und intensiver Arbeit in einer Planungsgruppe ist ein großes Regelwerk entstanden. Es gibt unter anderem vor, welche Bäume und Sträucher gepflanzt werden dürfen, dass Flachdächer und Carports begrünt werden und große Kiesflächen und Gabionenwände verboten sind – bei Neubauten. Denn alle bereits bestehenden Gärten haben Bestandsschutz.

Während BBV, Grüne, SPD und ÖDP mit der Satzung hochzufrieden waren, ging sie Teilen der CSU und Freien Wähler zu weit. Steingärten und Steinmauern zu verhindern, sei gut, meinte Franz Höfelsauer (CSU). „Aber da setze ich lieber auf Freiwilligkeit.“ Gegen den Strich ging ihm der geforderte Freiflächengestaltungsplan, der fünf Meter ins Nachbargrundstück hinein gehe. Wenn er seinen Garten umgestalten wolle, müsse er damit den Nachbarn mit einbeziehen. „Das geht zu weit.“

Es gebe genug Fälle, da hätte man sich diese Fünf-Meter-Regelung gewünscht, entgegnete Christian Götz (BBV). Er verwies auf einen Vorfall in der Maisacher Straße, wo ein Baum an der Grundstücksgrenze durch Baggerarbeiten beschädigt wurde. „Es ist gewünscht, dass Gehölze auf dem Nachbargrundstück berücksichtigt werden, damit nicht die Hälfte der Wurzeln weggebaggert werden.“ Stadtbaumeister Johannes Dachsel konnte Höfelsauer beruhigen. Den Garten könne er frei gestalten. „Die Satzung greift nur, wenn dafür ein Bauantrag nötig ist.“

Für Diskussion sorgte hingegen das Ansinnen, auch für Carports, Garagendächer und Fassaden von Gewerbegebäuden eine Begrünung vorzuschreiben. Eigentlich sei es um Vorgärten und Einfriedungen gegangen, monierte Hans Schilling (CSU). „Was entstanden ist, ist ein zusätzliches Bauhemmnis.“ Die Satzung schieße am Ziel vorbei. Auch Georg Stockinger (FW) fand: „Die Grundidee war gut, aber mir geht das Ganze zu weit.“ Alexa Zierl (ÖDP) wies darauf hin, dass auch Stadtjugendrat und Umweltbeirat die Gestaltungssatzung gefordert hätten. „Man begrünt Flachdächer, um Wasser zu speichern, und es ist eine zusätzliche Dämmung.“ Thomas Brückner (Grüne) bezeichnete grüne Fassaden als Bereicherung für die Mitbürger. Und was ist, wenn die Garage direkt an der Grundstücksgrenze steht? Begrünung nur, wenn es die Situation zulässt, erklärte Dachsel. „Niemand muss illegalerweise öffentlichen Grund bepflanzen.“

Andreas Lohde (CSU) verwies auf das Ansinnen seiner Fraktion, Dach und Fassadenbegrünung zu fördern, statt vorzuschreiben. Auch Willi Dräxler (BBV) sprach von einer Vision, den Bestand zu fördern. Ein entsprechender Antrag für ein Programm zur Dachsanierung liege bei der Verwaltung, erinnerte Dieter Kreis (ÖDP). Hier sei auch Begrünung eingeschlossen. CSU und BBV wollen zudem einen Antrag auf ein Förderprogramm stellen.

Die Gestaltungssatzung wurde mit 25:9 Stimmen beschlossen. Nach zwei Jahren erfolgt eine Evaluation und bei Bedarf eine Anpassung.

Quellenangabe: Fürstenfeldbrucker Tagblatt vom 20.05.2021, Seite 31