Bild: pixabay

27.06.2023
Ausweisung von Sonderflächen für Windkraftanlagen

Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich einen Vorgehensvorschlag zur Festlegung von Sonderflächen für Windkraftanalgen im Stadtgebiet zu erarbeiten.

Begründung:

Ein entscheidender Faktor für die Versorgungssicherheit bei Energie für Wirtschaft und Bevölkerung ist in diesen Jahren die Errichtung von Windkraftanlagen – und zwar so schnell wie möglich. Um die Entwicklung zu steuern, soll die Stadt Sonderflächen für Windkraft ausweisen und hierfür Vorschläge unterbreiten.

Die rechtlichen Vorgaben haben sich zum Glück geändert. Das Wind-an-Land- Gesetz gibt Ziele für Windkraft an Land vor: So sollen bis 2027 1,4 Prozent und bis 2032 zwei Prozent der Fläche Deutschlands für Windräder verfügbar sein. Dazu sollen im Regionalplan Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden. Ein weiterer Vorteil, wenn jetzt bereits die Kommunen, sprich die Stadt mit einer eigenen Flächenplanung für Windkraftanlagen tätig wird: die Entwicklung lässt sich strukturieren, Einzelstandortanfragen in Form von privilegierten Verfahren können dadurch eingebunden werden. Ebenso kann dadurch die Bevölkerung umfassend und transparent „mit auf die Reise genommen werden“. Denn es gilt Sorgen und Fragen umfassend zu beantworten, gerade wegen Abstandflächen und Schutzgebieten. Und dazu müssen wir uns auf den Weg machen – und zwar bereits gestern.

Sachstand:

  • Antrag gestellt: 27.06.2023